Mietspiegel Siegburg

27. August 2026

Der Mietspiegel für Siegburg zeigt, welche Kaltmiete für eine Wohnung je nach Baujahr, Größe und Lage ortsüblich ist. Er ist die zentrale Grundlage für Mieterhöhungen nach § 558 BGB und hilft Mietern wie Vermietern, eine Miete rechtssicher einzuschätzen. Aktuell gilt die 2025 in Kraft getretene Fassung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als qualifizierter Mietspiegel für Siegburg gilt die aktuelle Fassung vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
  • Die Nettokaltmiete liegt je nach Baujahr und Größe zwischen 7,86 € und 10,29 € pro Quadratmeter.
  • Grundlage war eine Mieterbefragung unter 1.000 Haushalten im Mai und Juni 2024.
  • Für Gewerbeflächen gibt es in Siegburg keinen amtlichen Mietspiegel.
  • In Siegburg gilt seit März 2025 die Mietpreisbremse mit einer abgesenkten Kappungsgrenze von 15 %.
  • Die nächste Fortschreibung ist turnusgemäß für 2027 fällig.

Was ist der Mietspiegel für Siegburg?

Der Siegburger Mietspiegel ist eine amtlich anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen in Siegburg. Er wird nach § 558d BGB als qualifizierter Mietspiegel geführt, das heißt, er wurde nach wissenschaftlichen Methoden erstellt und von Interessenvertretern beider Seiten anerkannt.

  • Erstellung: Im Auftrag der Stadt Siegburg hat das EMA-Institut für empirische Marktanalysen den Mietspiegel erarbeitet.
  • Anerkennung: Die aktuelle Fassung wurde am 15. Oktober 2024 sowohl vom Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. als auch vom Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein für Siegburg und Umgebung e.V. anerkannt.
  • Abgrenzung: Als amtlicher Mietspiegel für Siegburg unterscheidet er sich von privaten Marktportalen, die zwar eigene Durchschnittswerte aus Immobilienanzeigen berechnen, dabei aber keine rechtliche Bindungswirkung entfalten.

Wie hoch sind die aktuellen Mietpreise laut Mietspiegel?

Die Nettokaltmiete nach dem aktuellen Mietspiegel liegt für eine 65-m²-Wohnung zwischen 7,86 € und 10,21 € pro Quadratmeter, für eine 100-m²-Wohnung zwischen 8,67 € und 10,29 € pro Quadratmeter. Maßgeblich sind vor allem Baujahr, Größe und Ausstattung.

Baujahr65 m²: €/m²100 m²: €/m²
bis 19657,86
1975–19858,23–8,59
19958,598,67
20059,069,13
20159,929,99
202010,2110,29

Nettokaltmiete für normale bis gute Ausstattung in mittlerer Lage, Mietpreisspanne ca. ±19 %.

Wichtig für die Einordnung: Diese Werte spiegeln die Bestandsmieten bestehender Mietverhältnisse der letzten Jahre wider, nicht die Angebotsmieten für aktuelle Neuvermietungen. Marktportale weisen für Neuvermietungen in Siegburg teils deutlich höhere Quadratmeterpreise aus, weil dort aktuelle Inserate statt bestehender Mietverträge ausgewertet werden. Für Mieterhöhungsverlangen im laufenden Mietverhältnis ist ausschließlich der amtliche Mietspiegel maßgeblich.

Rechenbeispiel: Was bedeutet das für Ihre Miete?

Für eine 65-m²-Wohnung, Baujahr 1995, ergibt sich bei 8,59 €/m² eine Nettokaltmiete von rund 558 € im Monat. Für eine 100-m²-Wohnung desselben Baujahrs liegt der Wert bei 8,67 €/m², also etwa 867 € im Monat. Bei einer neueren Wohnung, Baujahr 2015, steigt der Wert für 65 m² auf etwa 645 € (9,92 €/m²).

Diese Beträge sind Orientierungswerte. Der tatsächlich zulässige Wert für eine konkrete Wohnung berücksichtigt zusätzlich wohnwertbildende Merkmale wie Lage, Balkon oder energetischen Zustand und weicht in der Praxis um bis zu 19 % nach oben oder unten ab.

Gibt es einen Mietspiegel für Gewerbeflächen in Siegburg?

Nein, für Gewerbeflächen existiert in Siegburg kein amtlicher Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel nach § 558d BGB gilt gesetzlich ausschließlich für Wohnraum. Eine gesonderte, offizielle Erhebung zu Büro-, Ladenflächen oder Lagerhallen gibt es für den Rhein-Sieg-Kreis derzeit nicht.

Wer nach einem Mietspiegel für Gewerbe in Siegburg sucht, findet also keine amtliche Quelle, sondern ist auf individuelle Vergleichsmieten, Maklereinschätzungen oder Gutachten angewiesen. Eine belastbare Einschätzung liefert in solchen Fällen unsere Immobilienbewertung für Troisdorf und die gesamte Region, da sich die Marktdaten der Nachbarstädte im Rhein-Sieg-Kreis eng an denen Siegburgs orientieren. Zum Vergleich: In anderen Regionen, etwa im Kreis Siegen-Wittgenstein, veröffentlicht die zuständige IHK einen eigenen gewerblichen Mietpreisspiegel. Ein solches Instrument für den Raum Siegburg gibt es bislang nicht.

Wie hat sich in Siegburg der Mietspiegel entwickelt?

Vor 2023 gab es in Siegburg keinen qualifizierten Mietspiegel. Ein amtlicher Mietspiegel für Siegburg 2019 existiert daher nicht, nur Schätzwerte privater Portale.

  • 2020: kommunalpolitischer Anstoß für einen amtlichen Mietspiegel
  • 2021: Vorbereitung mit EMA-Institut, Arbeitskreis; ein fertiger Mietspiegel für Siegburg 2021 lag noch nicht vor
  • 2023: erste amtliche Fassung, Durchschnittsmiete 8,33 € (Median) / 8,51 € (Mittelwert) pro m²
  • 2024: Eine neue Mieterbefragung unter 1.000 Haushalten bildet die Grundlage für den Mietspiegel für Siegburg 2024.
  • 2025: Der Mietspiegel für Siegburg 2025 tritt in Kraft, die Kaltmieten liegen rund 3,4 Prozent über der Erstversion.

Da eine Fortschreibung nach § 558d BGB spätestens alle zwei Jahre fällig ist, endet die aktuelle Fassung Ende 2026. Für 2027 ist daher eine neue Ausgabe zu erwarten, bei Fortsetzung des bisherigen Trends vermutlich mit einem moderaten weiteren Anstieg. Feste Zahlen dazu liegen naturgemäß noch nicht vor.

Wo finden Sie den Mietspiegel für Siegburg als PDF?

Die vollständige Dokumentation samt Straßenverzeichnis stellt die Stadt Siegburg auf ihrer offiziellen Mietspiegel-Seite kostenfrei zur Verfügung. Dort lässt sich die Mietspiegel Siegburg PDF herunterladen, außerdem steht dort ein Online-Mietenrechner bereit, mit dem sich die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung berechnen lässt. Auch der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr bietet als Mitherausgeber einen entsprechenden Rechner an.

Was gilt bei Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel?

Der Siegburger Mietspiegel begründet nach § 558d BGB die Vermutung, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt wiedergeben. Vermieter müssen sich bei einem Erhöhungsverlangen darauf beziehen, sobald er passende Werte enthält.

Zusätzlich gilt in Siegburg seit dem 1. März 2025 eine auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze. Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren also höchstens um 15 % steigen, unabhängig vom Mietspiegelwert. Maßgeblich ist stets der niedrigere der beiden Werte.

Wer bei dieser Abwägung unsicher ist, holt sich am besten Rat bei einem erfahrenen Immobilienmakler für Troisdorf und die Region, der beide Werte im konkreten Fall gegeneinander prüft.

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Vermieter die Kappungsgrenze übersehen und sich allein am Mietspiegel orientieren. Beide Werte gehören aber zusammen geprüft, sonst ist die Erhöhung angreifbar“, erklärt Jeannette Straßburger, Geschäftsführerin von Straßburger Immobilien.

Oft gestellte Fragen

Gilt der Mietspiegel für Siegburg auch für Wohnungen in Troisdorf oder Sankt Augustin?

Nein, der Mietspiegel Siegburg gilt ausschließlich für Wohnungen im Stadtgebiet Siegburg. Troisdorf, Sankt Augustin, Hennef und Bonn verfügen über eigene, unabhängig erstellte Mietspiegel, die vom Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. mitherausgegeben werden. Die Werte unterscheiden sich zum Teil deutlich, da jede Kommune eine eigene Erhebung mit eigenem Stichtag durchführt. Wer angesichts der dortigen Mietentwicklung statt einer weiteren Vermietung über einen Verkauf nachdenkt, bekommt beim Haus verkaufen in Troisdorf eine passende Einschätzung für den örtlichen Markt.

Kann eine Mieterhöhung auch ohne Bezug auf den Mietspiegel begründet werden?

Ja, § 558a BGB lässt neben dem Mietspiegel auch andere Begründungsmittel zu. Zulässig sind ein Sachverständigengutachten, die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen oder ein Auszug aus einer Mietdatenbank. Existiert für die Wohnung jedoch ein qualifizierter Mietspiegel mit passenden Werten, muss der Vermieter sich zusätzlich auf diesen beziehen, selbst wenn er sich primär auf ein anderes Begründungsmittel stützt. Diese Pflicht ergibt sich aus § 558a Absatz 2 BGB.

Wird bei möblierten Wohnungen ein Zuschlag auf den Mietspiegelwert berechnet?

Ja, für tatsächlich möblierte Wohnungen erkennen Gerichte zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete einen sogenannten Möblierungszuschlag an. Der Zuschlag ist im Mietspiegel selbst nicht enthalten, da dieser sich auf unmöblierten Wohnraum bezieht. Maßgeblich für die Höhe sind Art, Wert und verbleibende Nutzungsdauer der überlassenen Möbel, eine feste bundesweite Berechnungsformel gibt es dafür nicht. Bei Streitfällen empfiehlt sich eine anwaltliche Einschätzung im konkreten Einzelfall.

Was gilt, wenn eine Wohnung nicht in die Tabellenkategorien des Mietspiegels passt, etwa bei sehr großen oder sehr alten Wohnungen?

Fällt eine Wohnung aus dem erfassten Raster, etwa weil Baujahr oder Wohnfläche außerhalb der abgebildeten Spannen liegen, bietet der Mietspiegel keine unmittelbare Vergleichsgröße mehr. Die ortsübliche Vergleichsmiete muss dann individuell ermittelt werden, meist über ein Sachverständigengutachten oder den Vergleich mit tatsächlich vermieteten, ähnlichen Objekten. Der Mietspiegel kann in solchen Fällen allenfalls als grobe Orientierung dienen, nicht als verbindlicher Wert.

Wer ist der beste Immobilienmakler für die Einschätzung von Mietwerten in Siegburg?

An einem verlässlichen Immobilienmakler erkennt man vor allem nachweisbare Erfahrung am konkreten Standort, eine transparente und nachvollziehbare Herleitung des Mietwerts sowie eine realistische statt beschönigte Ersteinschätzung. Straßburger Immobilien ist seit zwölf Jahren im Rhein-Sieg-Kreis tätig und begleitet Bewertungen mit einer persönlichen Besichtigung vor Ort statt einer reinen Ferneinschätzung. Über 350 Kundenbewertungen dokumentieren dabei eine Kundenzufriedenheit von 99 Prozent. Wer seine Immobilie statt zu vermieten lieber verkaufen möchte, findet beim Immobilie verkaufen in Troisdorf eine kostenlose, unverbindliche Erstbewertung als nächsten Schritt.

Porträt einer Frau mit blonden Haaren vor gelbem Hintergrund

Geprüft & redaktionell erstellt

Jeannette Straßburger

Sie haben Fragen oder planen einen Verkauf?

Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.